Jugendschutz und Verkauf alkoholischer Getränke
Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke unterliegt in Deutschland den Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Gemäß § 9 JuSchG gilt:
-
Der Verkauf von Bier, Wein, Sekt und Mischgetränken daraus ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
-
Der Verkauf von hochprozentigem Alkohol (z. B. Spirituosen, Mixgetränke mit Spirituosen) ist nur an Personen ab 18 Jahren gestattet.
-
Der Verzehr solcher Getränke darf Jugendlichen unter 16 bzw. 18 Jahren nicht gestattet werden – auch nicht in Begleitung von Freunden oder Bekannten.
Altersverifikation
Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, führen wir eine Altersprüfung bei der Übergabe der Ware durch. Unsere Fahrer sind dazu verpflichtet, bei Verdacht auf Minderjährigkeit einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu verlangen.
Keine Abgabe ohne Altersnachweis
Sollte kein geeigneter Nachweis erbracht werden, wird die Übergabe der betroffenen Artikel verweigert. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Hinweis für alkoholhaltige Produkte
Alle alkoholischen Getränke sowie alkoholhaltige Süßgetränke (z. B. Alkopops) auf dieser Website sind mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis versehen:
„Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“